75 Jahre Grundgesetz

Das Grundgesetz, Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat, wird am 23. Mai 75 Jahre alt.

Auch für das Evangelische Dekanat Büdinger Land ist das ein Grund zum Feiern: Am Montag, 17. Juni, steht das Jubiläum im Mittelpunkt einer Veranstaltung in der Stadtkirche Nidda. Beginn ist um 19 Uhr.

 

Hätten Sie gewusst, dass der Artikel 1 und der Artikel 20 aus dem Grundgesetz eine ganz wichtige Gemeinsamkeit haben? Beide unterliegen der sogenannten Ewigkeitsklausel und dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht vom Parlament angetastet werden. Das Bekenntnis zu Menschenrechten und Menschenwürde (Art. 1) und zur Gesamtstruktur der Bundesrepublik Deutschland als die eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates (Art. 20) haben in Deutschland allerhöchste Priorität.

 

Warum das so ist und dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes dieses auch auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes entwickelten, wird ein Thema der Veranstaltung am 17. Juni sein. Die bereits genannten und noch weitere Artikel werden vorgelesen und von unterschiedlichen Akteuren gedeutet werden. Unter der Leitung des Pfarrertrios (alle i.R.) Rainer Böhm, Hans Hamrich und Konrad Schulz haben die Mitwirkenden die Veranstaltung gemeinsam vorbereitet.

 

Dabei erwartet die Besucher keineswegs trockene Juristerei. In einem bunten und auch unterhaltsamen Programm werden Schüler und Schülerinnen der Gesamtschule Konradsdorf, Christen und Christinnen sowie Mitglieder

der muslimischen Ahmadyya-Gemeinde ihre ganz persönliche Sicht auf die Artikel des Grundgesetzes verdeutlichen. Freuen Sie sich auf eine anregende Mischung von Texten, szenischen Darstellungen und einem Musikprogramm mit klassischen sowie rockigen Tönen, präsentiert von Volker Bilz (Oboe) und der inklusiven Band „Rocker vom Rauhen

Berg“ unter der Leitung von Thomas Appel.

 

Text: Sabine Steinmeier